Ungeeignete Materialien für die Laserbearbeitung
Ungeeignete Materialien für die Bearbeitung mit der Lasergravurmaschine
Manche Materialien sind aufgrund besonderer Inhaltsstoffe nicht zum Lasergravieren oder Laserschneiden geeignet. Bei der Bearbeitung dieser Werkstoffe können gefährdende Gase oder Stäube entstehen. Zu diesen Materialien zählen z.B.:
- Leder und Kunstleder mit Chrom (VI)
- Kohlenstofffasern (Karbon)
- Polyvinylchloride (PVC)
- Polyvinylbutyrale (PVB)
- Polytetrafluoräthylene (PTFE /Teflon)
- Berylliumoxide
- sowie Materialien, die Halogene (z.B. Fluor, Chlor, Brom, Jod und Astatin), Epoxy- oder Phenolharze enthalten.
Bei folgenden Materialien ist Vorsicht geboten:
- Mangan
- Chrom
- Nickel
- Cobalt
- Kupfer
- Blei
Vorsicht beim Zusatz "flammhemmend"
Bei Materialien mit dem Zusatz "flammhemmend" ist Vorsicht bei der Anwendung des Laserschneiders geboten, da diese Eigenschaft oft durch den Zusatz von Brom erzielt wird.
Bei flammhemmenden Werkstoffen erkundigen Sie sich am besten beim Hersteller über die genauen Inhaltsstoffe bevor Sie diesen mit dem Laser Cutter bearbeiten.
Bei flammhemmenden Werkstoffen erkundigen Sie sich am besten beim Hersteller über die genauen Inhaltsstoffe bevor Sie diesen mit dem Laser Cutter bearbeiten.
Warum sind diese Materialien zum Lasergravieren oder -schneiden ungeeignet?
Werden die oben genannten Materialien lasergraviert oder lasergeschnitten, können Stäube oder Gase entstehen, die den Laseranwender oder die Funktionsweise der Laserschneidmaschinen gefährden. Aus diesem Grund empfehlen wir diese Materialien nicht zu verwenden.
Sichern Sie sich ab: Materialtest durch Trotec
Sie sind unsicher, ob ein bestimmter Werkstoff für das Laserschneiden oder Lasergravieren geeignet ist? Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne.